Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
In welchen Fällen müssen Sie eine Änderung der Fahrtrichtung anzeigen?
Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück
Wenn ich dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen will
Wenn ich eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen will
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ihre Auswahl ist korrekt. Eine Änderung der Fahrtrichtung muss immer angezeigt werden, wenn Sie vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück sind, und auch dann, wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen möchten. In beiden Fällen ist der Fahrtrichtungsanzeiger, also der Blinker, zu setzen, damit andere Verkehrsteilnehmer über Ihre Absichten informiert sind. Dies erhöht die Verkehrssicherheit und verhindert Missverständnisse. Wenn Sie dagegen eine abknickende Vorfahrtstraße einfach geradeaus verlassen, müssen Sie die Fahrtrichtungsänderung nicht anzeigen, da Ihre Fahrtrichtung aus Sicht der anderen Verkehrsteilnehmer eindeutig ist. Merken Sie sich: Blinken ist bei jeder tatsächlichen Richtungsänderung Pflicht.
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